Das Verfahren - Ein Überblick

Das Verfahren - Ein Überblick

Das Verfahren ist in der Verfahrensordnung transparent und genau geregelt. Es folgt einfachen, nachvollziehbaren Schritten. Die erwartete, durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 90 Tage

 

  1. Schritt: Sie stellen einen Antrag

Sie stellen einen Antrag auf Durchführung des Verfahrens (schriftlich, online oder fernmündlich). Achten Sie dabei auf die notwendigen Angaben im Antragsformular. Nur dann können wir Ihren Antrag zügig bearbeiten. Die Kosten des Verfahrens trägt bei Verbraucherstreitigkeiten das Unternehmen.

 

  1. Schritt: Wir prüfen Ihren Antrag

Wir prüfen Ihren Antrag in Hinblick auf Form und Inhalt

 

  1. Schritt: Wir leiten das Streitbeilegungsverfahren ein

Liegt eine Zustimmung des Antragsgegners zur Durchführung bereits vor, bestimmen wir einen Streitmittler und das Verfahren (je nach Fall als Mediations- oder Schlichtungsverfahren) kann beginnen.

 

Liegt keine Zustimmung vor, stellen wir Ihren Antrag dem Antragsgegner zu. Stimmt dieser dem Verfahren zu, bestimmen wir den Streitmittler und leiten das Verfahren (je nach Fall als Mediations- oder Schlichtungsverfahren) ein.

 

  1. Schritt: Wir führen gemeinsam mit den Parteien das Verfahren durch

Ziel des Streitbeilegungsverfahrens ist es, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wir vermitteln und unterbreiten im Falle eines Schlichtungsverfahrens einen Lösungsvorschlag. Wir entscheiden aber nicht!

 

Das Streitbeilegungsverfahren kann schriftlich, online, telefonisch oder in einem direkten persönlichen Gespräch geführt werden. Die Verhandlung kann durch Schriftsätze vorbereitet werden. Der Streitmittler achtet auf einen zügigen Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens.

 

  1. Schritt: Das Verfahren endet mit oder ohne Einigung

Das Streitbeilegungsverfahren endet entweder durch eine erfolgreiche Einigung oder durch Erklärung, dass das Verfahren gescheitert ist. In diesem Falle steht Ihnen der Rechtsweg offen.

 

Im Falle der Einigung wird diese schriftlich protokolliert und von den Parteien genehmigt.